Passauer Bistumsblatt

254 Ausgaben, 1. Juli 1936 bis 30. Mai 1941



Kath. Bistumsleben
Kath. Bistumsleben Beiträge für kirchliche Bedürfnisse Durch bischöfl. Anordnung vom 21. Mai 1939 ist für das gesamte Bistum das sogen. "Kirchgeld" eingeführt worden. Das Kirchgeld ist eine auf staatlicher Regelung beruhende Abgabe für kirchliche Zwecke und beträgt für jeden Katholiken, der volljährig ist und ein selbständiges Einkommen bezieht,...