Passauer Bistumsblatt

254 Ausgaben, 1. Juli 1936 bis 30. Mai 1941



Kath. Bistumsleben
Kath. Bistumsleben Für das Beflaggen bei den Primizen gilt für Privathäuser die Durchführungsverordnung des Reichsflaggengesetzes vom 28. 8. 1987. Die einschlägige Bestimmung lautet: § 2. Allgemein verboten ist Privatpersonen das Setzen einer Kirchenflagge. Bei kirchlichen Feiern können Privatpersonen nur die Reichsund Nationalflagge zeigen. Die...